...meeting the established requirements
Um unseren Wahlspruch buchstabengetreu umzusetzen, sind wir Ihr Team, das Auge des Bauherrn/Investors und beraten Sie
in kaufmännischer, technischer und juristischer Hinsicht.
Wir stehen dabei – und das ist einer der wichtigsten haftungs-
rechtlichen Gesichtspunkte überhaupt – nicht im Haftungsverbund
mit den übrigen Beteiligten (Architekten, Ingenieuren, Fach-
ingenieuren und sonstigen Unternehmern) in etwaiger gesamt-
schuldnerischer
Haftung, sondern unmittelbar auf Ihrer
Seite,
der Seite des
Auftraggebers. Dieses Prinzip entspricht
in der
Verfahrensweise
dem, was im anglo-amerikanischen
Bauvertragsrecht Standard ist.
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