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Friedrich Wilhelm Lepiorz |
Bei der Realisierung von Großprojekten setzt man im ersten Schritt die baubegleitende Rechtsberatung an. Das Wissen kann kein einzelner mehr erbringen. Der Bauherr oder Investor verfügt i.d.R. nicht über diese hochkomplexen Kenntnisse.
Ziel der baubegleitenden Rechtsberatung ist es, späteren möglichen Streit oder Bauprozesse zu vermeiden oder - wo dies absolut nicht geht - diese wenigstens professionell vorzubereiten.
Friedrich Quack, jahrelang Mitglied eines Bausenats des Bundesgerichtshofes, weist expressis verbis darauf hin, daß es nicht risikolos ist,
„..Vertragsschluß und Vertragsabwicklung von Bauverträgen, wie es häufig geschieht, Architekten, Ingenieuren oder technischen Angestellten zu überlassen. Juristische Fehler, die in diesen Phasen gemacht werden, lassen sich häufig im Prozeß nicht mehr reparieren.
Auch tragen juristisch sorgfältig durchdachte Verträge und korrekte Vertragserklärungen bei der Vertragsabwicklung entscheidend dazu bei, Bauprozesse von vornherein zu verhüten.
Es empfiehlt sich daher bei größeren Bauvorhaben die ständige juristische Begleitung aller Schritte, bevor sie gegangen werden. Dabei geht es nicht nur um die Absicherung durch korrekte juristische Formulierungen und juristische Überprüfungen des Vorgehens; erforderlich ist auch eine sachgerechte, den Erfordernissen des Zivilprozesses entsprechende Dokumentation und eine forensisch vertretbare Sicherung der Beweise. Schließlich müssen auch die Risiken eines Prozesses schon im Vorfeld mit forensischer Erfahrung eingeschätzt und ggf. bei den Verhandlungen zur Vertragsabwicklung durch rechtzeitige und hinreichende Bereitschaft zum Nachgeben eingebracht werden. ... “
(Quack, Grundlagen des privaten Baurechts, 1993, S. 127 Rdnr. 163)
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